EG - Gemeinsames Versandverfahren - Empfehlung Nr. 1/91
Bundesgesetzblatt Nr. 320 aus 1993,
Artikel eins
01.01.1993
DER GEMISCHTE AUSSCHUSS -
gestützt auf das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 *1) über ein gemeinsames Versandverfahren, insbesondere auf Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe a,
in Erwägung nachstehender Gründe:
Das Übereinkommen vom 20. Mai 1987 enthält die wesentlichen Bestimmungen über das gemeinsame Versandverfahren für die Warenbeförderung zwischen der Gemeinschaft und den EFTA-Ländern sowie auch zwischen den einzelnen EFTA-Ländern.
Die in der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft geltenden Bestimmungen wurden kürzlich substantiell im Bereich des gemeinschaftlichen Versandverfahrens im Hinblick auf die Verwirklichung des Binnenmarktes ab 1. Jänner 1993 geändert; es ist daher erforderlich, das Übereinkommen anzupassen.
Die gleichzeitige Anwendung dieser Anpassung und Änderungen zum gemeinschaftlichen Versandverfahren ist vorzusehen;
EMPFIEHLT DEN VERTRAGSPARTEIEN,
Geschehen zu Helsinki am 19. September 1991.
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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 632 aus 1987,