Abkommen über die Förderung und den Schutz von Investitionen (Cabo Verde)
Bundesgesetzblatt Nr. 83 aus 1993,
Artikel 10,
01.04.1993
31.03.2023
Das Abkommen ist gemäß Artikel 11, Absatz 2, mit Ablauf des 31.3.2013 außer Kraft getreten.
Gemäß Artikel 11, Absatz 3, gelten jedoch für Investitionen, die vor dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens vorgenommen worden sind, die Artikel eins bis 10 noch für weitere 10 Jahre.
Dieses Abkommen gilt für Investitionen, die Investoren der einen Vertragspartei in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften der anderen Vertragspartei, in deren Hoheitsgebiet vor oder nach dem Inkrafttreten dieses Abkommens vorgenommen haben oder vornehmen werden.