Kurztitel

EG - Gemeinsames Versandverfahren - Beschluß Nr. 2/92

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 9 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 5

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Text

Artikel 5

Dieser Beschluß tritt am 1. Jänner 1993 in Kraft.

Der Gemischte Ausschuß kann gegebenenfalls vor dem 1. November 1992 diesen Beschluß anhand eines Berichts der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den Stand der Harmonisierung der Bestimmungen zur Verwirklichung des Binnenmarktes überprüfen.

Geschehen zu Brüssel am 24. September 1992.