Bei der EFTA-Überwachungsbehörde wird ein beratender Ausschuß eingesetzt der sie bei der Prüfung der im Eisenbahn-, Straßen- und Binnenschiffahrtsverkehr gewährten Beihilfen unterstützt. Ein Vertreter der EFTA-Überwachungsbehörde übernimmt den Vorsitz in diesem Ausschuß der sich aus Vertretern zusammensetzt die von jedem EFTA-Staat ernannt werden. Er wird spätestens zehn Tage vor dem Zusammentreten unter Angabe der, Tagesordnung einberufen; diese Frist kann in dringenden Fällen verkürzt werden.