EWR-Abkommen – Protokoll 46
Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins
01.01.1994
59/04 EU – EWR
Im Lichte der Ergebnisse der Zweijahresprüfungen über den Stand der Zusammenarbeit in der Fischerei werden sich die Vertragsparteien bemühen, diese Zusammenarbeit auf harmonischer, gegenseitig vorteilhafter Grundlage und im Rahmen ihrer jeweiligen Fischereipolitik zu entwickeln. Die erste Prüfung wird vor Ende 1993 stattfinden.
10.04.2025
10007377
NOR12079939
N5199318930L