Kurztitel

EWR-Abkommen - Protokoll 45

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Text

Die Vertragsparteien sind der Ansicht, daß das Abkommen die Übergangszeiten, die Spanien und Portugal in der Akte über ihren Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften gewährt wurden, nicht berührt; diese könnten nach dem Inkrafttreten des Abkommens unabhängig von den im Abkommen selbst vorgesehenen Übergangszeiten bestehen bleiben.