Kurztitel

EWR-Abkommen – Protokoll 45

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Index

59/04 EU – EWR

Text

Die Vertragsparteien sind der Ansicht, daß das Abkommen die Übergangszeiten, die Spanien und Portugal in der Akte über ihren Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften gewährt wurden, nicht berührt; diese könnten nach dem Inkrafttreten des Abkommens unabhängig von den im Abkommen selbst vorgesehenen Übergangszeiten bestehen bleiben.

Zuletzt aktualisiert am

10.04.2025

Gesetzesnummer

10007376

Dokumentnummer

NOR12079938

alte Dokumentnummer

N5199318928L