EWR-Abkommen – Protokoll 32
Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins,
01.01.1994
59/04 EU – EWR
Innerhalb von 15 Tagen nach dieser Mitteilung bestätigt der Gemeinsame EWR-Ausschuß, daß die Beträge mit Artikel 82 in Einklang stehen.
Diese Aufteilung ist für alle EFTA-Staaten verbindlich.
Sollte diese Information am 1. Januar noch nicht vorliegen, so gilt vorläufig die Aufteilung des Vorjahres.
Die besondere Inkrafttretensbestimmung im Artikel 15,, Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,, sowie die darauf bezugnehmende Vereinbarte Niederschrift ist gegenstandslos, da Inkrafttretensdatum ident.
10.04.2025
10007363
NOR12079904
N5199318881L