EWR-Abkommen – Protokoll 29
Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,
Vertrag – Multilateral
Artikel eins,
01.01.1994
59/04 EU – EWR
Zur Förderung der Mobilität junger Menschen innerhalb des EWR kommen die Vertragsparteien überein, ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet der beruflichen Bildung zu verstärken und sich um eine Verbesserung der Bedingungen für Studenten zu bemühen, die in einem anderen als ihrem eigenen EWR-Staat studieren wollen. In diesem Zusammenhang kommen sie überein, daß die Bestimmungen des Abkommens betreffend das Aufenthaltsrecht für Studenten die vor Inkrafttreten des Abkommens bestehenden Möglichkeiten einzelner Vertragsparteien in bezug auf die von ausländischen Studenten erhobenen Studiengebühren nicht berühren.
08.04.2025
10007360
NOR12079892
N5199318866L