Kurztitel

EWR-Abkommen – Protokoll 22

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Index

59/04 EU – EWR

Text

Artikel 2

„Umsatz“ im Sinne des Artikels 56 des Abkommens umfaßt die Umsätze, welche die beteiligten Unternehmen in dem unter dieses Abkommen fallenden Gebiet im letzten Geschäftsjahr mit Waren und Dienstleistungen erzielt haben und die dem normalen Tätigkeitsbereich der Unternehmen zuzuordnen sind, unter Abzug von Erlösschmälerungen, der Mehrwertsteuer und anderer unmittelbar auf den Umsatz bezogener Steuern.

Zuletzt aktualisiert am

08.04.2025

Gesetzesnummer

10007353

Dokumentnummer

NOR12079844

alte Dokumentnummer

N5199318811L