gewerbliche Tätigkeiten,
EWR-Abkommen
Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993,
Artikel 37,
01.01.1994
Dienstleistungen im Sinne dieses Abkommens sind Leistungen, die in der Regel gegen Entgelt erbracht werden, soweit sie nicht den Vorschriften über den freien Waren- und Kapitalverkehr und über die Freizügigkeit unterliegen.
Als Dienstleistungen gelten insbesondere: