Kurztitel

EWR-Abkommen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 909 aus 1993, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 23,

Inkrafttretensdatum

01.01.1994

Text

                                                        5994/92 ADD 5

                                                        AELE 31

                              SCHLUSSAKTE

Die Bevollmächtigten

     DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT,

     DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „Gemeinschaft“  genannt, und

     DES KÖNIGREICHS BELGIEN,

     DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,

     DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

     DER GRIECHISCHEN REPUBLIK,

     DES KÖNIGREICHS SPANIEN,

     DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,

     IRLANDS,

     DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,

     DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,

     DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,

     DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

     DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,

Vertragsparteien des Vertrags zur Gründung der EUROPÄISCHEN

WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT und des Vertrags über die Gründung der

EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT FÜR KOHLE UND STAHL,

nachstehend „die EG-Mitgliedstaaten“  genannt,

und

die Bevollmächtigten

     DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

     DER REPUBLIK FINNLAND,

     DER REPUBLIK ISLAND,

     DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,

     DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,

     DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,

nachstehend „EFTA-Staaten“  genannt,

die in Porto am zweiten Mai neunzehnhundertzweiundneunzig zur

Unterzeichnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum,

nachstehend EWR-Abkommen genannt, zusammengetreten sind, haben

folgende Texte angenommen:

römisch eins. das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum;

römisch II. die nachstehenden Texte, die dem Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigefügt sind:

A. Protokoll 1 über horizontale Anpassungen,

Protokoll 2 über die nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe a vom

Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossenen Waren

Protokoll 3 über Waren nach Artikel 8 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens

Protokoll 4 über die Ursprungsregeln

Protokoll 5 über Fiskalzölle (Liechtenstein)

Protokoll 6 über das Anlegen von Pflichtlagern durch

Liechtenstein

Protokoll 7 über mengenmäßige Beschränkungen, die Island

beibehalten darf

Protokoll 8 über staatliche Monopole

Protokoll 9 über den Handel mit Fisch und anderen

Meereserzeugnissen

Protokoll 10 über die Vereinfachung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr

Protokoll 11 über Amtshilfe in Zollsachen

Protokoll 12 über Vereinbarungen mit Drittländern über die Konformitätsbewertung

Protokoll 13 über die Nichtanwendung von Antidumping- und Ausgleichsmaßnahmen

Protokoll 14 über den Handel mit Kohle- und Stahlerzeugnissen Protokoll 15 über Übergangszeiten für die Freizügigkeit

(Liechtenstein)

Protokoll 16 über Maßnahmen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit

in bezug auf Übergangszeiten für die Freizügigkeit (Liechtenstein)

Protokoll 17 betreffend Artikel 34

Protokoll 18 über interne Verfahren zur Durchführung von

Artikel 43

Protokoll 19 über den Seeverkehr

Protokoll 20 über den Zugang zu Binnenwasserstraßen Protokoll 21 über die Durchführung der Wettbewerbsregeln für

Unternehmen

Protokoll 22 über die Definition der Begriffe „Unternehmen“ und

„Umsatz“ (Artikel 56)

Protokoll 23 über die Zusammenarbeit zwischen den Überwachungsorganen (Artikel 58)

Protokoll 24 über die Zusammenarbeit im Bereich der Kontrolle von

Unternehmenszusammenschlüssen

Protokoll 25 über den Wettbewerb bei Kohle und Stahl Protokoll 26 über die Befugnisse und Aufgaben der EFTA-Überwachungsbehörde im Bereich der staatlichen Beihilfen

Protokoll 27 über die Zusammenarbeit im Bereich der staatlichen

Beihilfen

Protokoll 28 über geistiges Eigentum

Protokoll 29 über die berufliche Bildung

Protokoll 30 mit besonderen Bestimmungen für die Gestaltung der Zusammenarbeit im Bereich der Statistik

Protokoll 31 über die Zusammenarbeit in bestimmten Bereichen

außerhalb der vier Freiheiten

Protokoll 32 über Finanzbestimmungen zur Anwendung von Artikel 82 Protokoll 33 über das Schiedsverfahren

Protokoll 34 zur Möglichkeit für Gerichte und Gerichtshöfe der EFTA-Staaten, den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften um Entscheidung über die Auslegung von EWR-Bestimmungen zu ersuchen, die EG-Bestimmungen entsprechen

Protokoll 35 zur Durchführung der EWR-Bestimmungen Protokoll 36 über die Satzung des Gemeinsamen Parlamentarischen

EWR-Ausschusses

Protokoll 37 mit der Liste gemäß Artikel 101

Protokoll 38 über den Finanzierungsmechanismus

Protokoll 39 über die ECU

Protokoll 40 über Svalbard

Protokoll 41 über bestehende Abkommen

Protokoll 42 zu bilateralen Vereinbarungen betreffend besondere

landwirtschaftliche Erzeugnisse

Protokoll 43 über das Abkommen zwischen der EWG und der Republik

Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße

Protokoll 44 über das Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene (Anm.:

                aufgehoben durch BGBl. Nr. 910/1993)

   Protokoll 45 über Übergangszeiten betreffend Spanien und Portugal

   Protokoll 46 über die Entwicklung der Zusammenarbeit in der

                Fischerei

   Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für

                Wein

   Protokoll 48 betreffend die Artikel 105 und 111

   Protokoll 49 über Ceuta und Melilla

B. Anhang I       Tiergesundheit und Pflanzenschutz

   Anhang II      Technische Vorschriften, Normen, Prüfung und

                  Zertifizierung

   Anhang III     Produkthaftung

   Anhang IV      Energie

   Anhang V       Freizügigkeit der Arbeitnehmer

   Anhang VI      Soziale Sicherheit

   Anhang VII     Gegenseitige Anerkennung beruflicher

                  Qualifikationen

   Anhang VIII    Niederlassungsrecht

   Anhang IX      Finanzdienstleistungen

   Anhang X       Audiovisuelle Dienste

   Anhang XI      Telekommunikationsdienste

   Anhang XII     Freier Kapitalverkehr

   Anhang XIII    Verkehr

   Anhang XIV     Wettbewerb

   Anhang XV      Staatliche Beihilfen

   Anhang XVI     Öffentliches Auftragswesen

   Anhang XVII    Geistiges Eigentum

   Anhang XVIII   Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,

                  Arbeitsrecht sowie Gleichbehandlung von Männern und

                  Frauen

   Anhang XIX     Verbraucherschutz

   Anhang XX      Umweltschutz

   Anhang XXI     Statistik

   Anhang XXII    Gesellschaftsrecht

Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Gemeinsamen Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:

  1. Ziffer eins
    Gemeinsame Erklärung über die Erstellung gemeinsamer Berichte nach Nummer 5 des Protokolls 1 über horizontale Anpassungen
  2. Ziffer 2
    Gemeinsame Erklärung zu Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung und den Schutz der Bezeichnungen von Wein und Spirituosen
  3. Ziffer 3
    Gemeinsame Erklärung zu einer Übergangszeit für die Erteilung und Ausstellung von Dokumenten über den Ursprungsnachweis
  4. Ziffer 4
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 10 und Artikel 14 Absatz 1 des Protokolls 11 zum Abkommen
  5. Ziffer 5
    Gemeinsame Erklärung über elektromedizinische Geräte
  6. Ziffer 6
    Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Diploms als Facharzt, Fachzahnarzt, Tierarzt, Apotheker, praktischer Arzt oder Architekt sind
  7. Ziffer 7
    Gemeinsame Erklärung betreffend Staatsangehörige der Republik Island, die Inhaber eines in einem Drittland erteilten Hochschuldiploms sind, das eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließt
  8. Ziffer 8
    Gemeinsame Erklärung zum Güterkraftverkehr
  9. Ziffer 9
    Gemeinsame Erklärung über Wettbewerbsregeln
  10. Ziffer 10
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe b des Abkommens
  11. Ziffer 11
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 61 Absatz 3 Buchstabe c des Abkommens
  12. Ziffer 12
    Gemeinsame Erklärung über Beihilfen aus den EG-Strukturfonds oder anderen Finanzierungsinstrumenten
  13. Ziffer 13
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 27 Buchstabe c des Abkommens
  14. Ziffer 14
    Gemeinsame Erklärung zum Schiffbau
  15. Ziffer 15
    Gemeinsame Erklärung über die anwendbaren Verfahren in Fällen, in denen die EFTA-Staaten gemäß Artikel 76 und Teil römisch VI des Abkommens und der entsprechenden Protokollen uneingeschränkt an den EG-Ausschüssen teilnehmen
  16. Ziffer 16
    Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in kulturellen Angelegenheiten
  17. Ziffer 17
    Gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern
  18. Ziffer 18
    Gemeinsame Erklärung über die Beteiligung von Sachverständigen der Gemeinschaft an der Arbeit von Ausschüssen der EFTA-Staaten oder von Ausschüssen, die von der EFTA-Überwachungsbehörde eingesetzt werden
  19. Ziffer 19
    Gemeinsame Erklärung zu Artikel 103 des Abkommens
  20. Ziffer 20
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 35 zum Abkommen
  21. Ziffer 21
    Gemeinsame Erklärung zum Finanzierungsmechanismus
  22. Ziffer 22
    Gemeinsame Erklärung zum Verhältnis zwischen dem EWR-Abkommen und bestehenden Abkommen
  23. Ziffer 23
    Gemeinsame Erklärung zur vereinbarten Auslegung von Artikel 4 Absätze 1 und 2 des Protokolls 9 über den Handel mit Fisch und anderen Meereserzeugnissen
  24. Ziffer 24
    Gemeinsame Erklärung zur Anwendung von Zollzugeständnissen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse
  25. Ziffer 25
    Gemeinsame Erklärung zum Pflanzenschutz
  26. Ziffer 26
    Gemeinsame Erklärung zur Amtshilfe der Aufsichtsbehörden in bezug auf Spirituosen
  27. Ziffer 27
    Gemeinsame Erklärung zu Protokoll 47 über die Beseitigung technischer Handelshemmnisse für Wein
  28. Ziffer 28
    Gemeinsame Erklärung zur Änderung von Zollzugeständnissen und zu den Sonderregelungen für Spanien und Portugal
  29. Ziffer 29
    Gemeinsame Erklärung zum Tierschutz
  30. Ziffer 30
    Gemeinsame Erklärung zum Harmonisierten System
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben die nachstehenden Erklärungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
  1. Ziffer eins
    Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über die Erleichterung der Grenzkontrollen;
  2. Ziffer 2
    Erklärung der Regierungen der EG-Mitgliedstaaten und der EFTA-Staaten über den politischen Dialog
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Tätigkeit einer hochrangigen Interimsgruppe für die Zeit vor dem Inkrafttreten des EWR-Abkommens zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Sie sind des weiteren übereingekommen, daß die hochrangige Interimsgruppe spätestens zum Inkrafttreten des EWR-Abkommens über die Verbindlichkeit der in finnischer, isländischer, norwegischer und schwedischer Sprache erstellten EG-Rechtsakte entscheidet, auf die in den Anhängen zum EWR-Abkommen Bezug genommen wird.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben ferner die Vereinbarung über die Veröffentlichung der Informationen, die für den EWR von Bedeutung sind, Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben auch die Vereinbarung über die Veröffentlichung von EFTA-Bekanntmachungen betreffend das Auftragswesen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben des weiteren die Vereinbarte Niederschrift der Verhandlungen angenommen, die dieser Schlußakte beigefügt ist. Die Vereinbarte Niederschrift hat verbindlichen Charakter.
Die Bevollmächtigten der EG-Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft und die Bevollmächtigten der EFTA-Staaten haben schließlich die nachstehenden Erklärungen zur Kenntnis genommen, die dieser Schlußakte beigefügt sind:
  1. Ziffer eins
    Erklärung der Regierungen Finnlands, Islands, Norwegens und Schwedens zu Alkoholmonopolen
  2. Ziffer 2
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zu Alkoholmonopolen
  3. Ziffer 3
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Amtshilfe in Zollsachen
  4. Ziffer 4
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum freien Verkehr leichter Nutzfahrzeuge
  5. Ziffer 5
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Produkthaftung
  6. Ziffer 6
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zur besonderen Lage des Landes
  7. Ziffer 7
    Erklärung der Regierung Österreichs zu Schutzmaßnahmen
  8. Ziffer 8
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  9. Ziffer 9
    Erklärung der Regierung Islands zur Anwendung von Schutzmaßnahmen nach dem Abkommen
  1. Ziffer 10
    Erklärung der Regierung der Schweiz zu Schutzmaßnahmen Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  2. Ziffer 11
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  3. Ziffer 12
    Erklärung der Regierung der Schweiz zur Einführung von Nachdiplom-Studiengängen für Architektur an den Höheren Technischen Lehranstalten Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  4. Ziffer 13
    Erklärung der Regierung Österreichs über audiovisuelle Dienste
  5. Ziffer 14
    Erklärung der Regierung Liechtensteins zur Amtshilfe
  6. Ziffer 15
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  7. Ziffer 16
    Erklärung der Regierung der Schweiz zur Anwendung der Schutzklausel im Kapitalverkehr Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  8. Ziffer 17
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  9. Ziffer 18
    Erklärung der Regierung Norwegens zur unmittelbaren Vollstreckbarkeit von Entscheidungen der EG-Organe, durch die in Norwegen ansässigen Unternehmen finanzielle Verpflichtungen auferlegt werden
  10. Ziffer 19
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  11. Ziffer 20
    Erklärung der Regierung Österreichs zur Vollstreckung von Entscheidungen der EG-Organe bezüglich finanzieller Verpflichtungen im Hoheitsgebiet Österreichs
  12. Ziffer 21
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  13. Ziffer 22
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Schiffbau
  14. Ziffer 23
    Erklärung der Regierung Irlands zu Protokoll 28 über geistiges Eigentum – Internationale Übereinkommen
  15. Ziffer 24
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zur Charta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
  16. Ziffer 25
    Erklärung der Regierung Österreichs zur Umsetzung des Artikels 5 der Richtlinie 76/207/EWG hinsichtlich der Nachtarbeit
  17. Ziffer 26
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft
  18. Ziffer 27
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten der EFTA-Staaten vor dem EG-Gerichtshof
  19. Ziffer 28
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu den Rechten von Anwälten aus den EFTA-Staaten nach dem Gemeinschaftsrecht
  20. Ziffer 29
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zur Beteiligung von Sachverständigen der EFTA-Staaten an für den EWR relevanten EG-Ausschüssen gemäß Artikel 100 des Abkommens
  21. Ziffer 30
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu Artikel 103 des Abkommens
  22. Ziffer 31
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu Artikel 103 Absatz 1 des Abkommens
  23. Ziffer 32
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zum Transitverkehr im Fischereisektor
  24. Ziffer 33
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft und der Regierungen Finnlands, Liechtensteins, Österreichs, Schwedens zu Walerzeugnissen
  25. Ziffer 34
    Erklärung der Regierung der Schweiz über Fiskalzölle Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  26. Ziffer 35
    Erklärung der Europäischen Gemeinschaft zu bilateralen Abkommen
  27. Ziffer 36
    Erklärung der Regierung der Schweiz zum Abkommen zwischen der EWG und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über den Güterverkehr auf Straße und Schiene Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 910 aus 1993,)
  28. Ziffer 37
    Erklärung der Regierung Österreichs zu dem Abkommen zwischen der EWG und der Republik Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
  29. Ziffer 38
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zum Finanzierungsmechanismus der EFTA
  30. Ziffer 39
    Erklärung der Regierungen der EFTA-Staaten zu einem Gericht erster Instanz