Kurztitel

EFTA - Abkommen zwischen EFTA und Tschechische R

Kundmachungsorgan

BGBl.Nr. 729/1992

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 15,

Inkrafttretensdatum

01.12.1992

Text

EINSEITIGE ERKLÄRUNG ÖSTERREICHS

Österreich behält sich vor, Transitverkehrs- und transitbezogene Angelegenheiten in die in Artikel 30 erwähnten Besprechungen und in Vereinbarungen, die sich aus diesen Besprechungen ergeben können, nicht mit einzubeziehen.