Absatz eins,Soweit das Marktordnungsgesetz 1985 die Regionalkommission mit Vollziehungsaufgaben betraut, geht diese Zuständigkeit ab dem 1. Juli 1993 auf geeignete Bedienstete der AMA oder auf von der AMA hiefür beauftragte Sachverständige über.
AMA-Gesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1992,
Paragraph 36
01.07.1993