Absatz 2,Verordnungen gemäß Absatz eins, treten am Tag nach ihrer Kundmachung in Wirksamkeit, sofern nicht darin ein anderer Wirksamkeitsbeginn festgesetzt ist.
AMA-Gesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1992,
Paragraph 32
01.07.1992
04.05.1995
Verlautbarungen
Paragraph 32, (1) Die AMA hat Verordnungen in den von ihr herauszugebenden Verlautbarungsblättern kundzumachen. Die AMA kann für die Abgabe der Verlautbarungsblätter den Ersatz der Versandkosten sowie einen Druckkostenbeitrag verlangen.