Absatz eins,Der Vorsitzende hat die Sitzungen des Verwaltungsrats durch rechtzeitige Einladung aller Mitglieder einzuberufen. Gleichzeitig hat er die vorläufige Tagesordnung bekanntzugeben.
AMA-Gesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1992,
Paragraph 14
01.07.1992
06.08.2013