Kurztitel

AMA-Gesetz 1992

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 13

Inkrafttretensdatum

01.07.1992

Außerkrafttretensdatum

04.05.1995

Text

Entschädigung des Verwaltungsrats

Paragraph 13, (1) Die Mitglieder des Verwaltungsrats haben Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Ihre Höhe wird im Einzelfall vom Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft festgesetzt.

  1. Absatz 2,Die Ersatzmitglieder sind ehrenamtlich tätig und haben Anspruch auf Reise- und Aufenthaltsgebühren sowie allfällige Sitzungsgelder, die durch die Geschäftsordnung festzusetzen sind.