AMA-Gesetz 1992
Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1992,
BG
Paragraph eins
01.01.1993
23.08.1994
55 Wirtschaftslenkung
(Verfassungsbestimmung) Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften, wie sie im vorliegenden Bundesgesetz enthalten sind, sowie deren Vollziehung sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das B-VG etwas anderes vorsieht. Soweit durch Bundesgesetz oder durch Verordnungen, die auf Grund von Bundesgesetzen erlassen werden, Aufgaben an die Agrarmarkt Austria (AMA) übertragen werden, können diese Angelegenheiten von der AMA unmittelbar als Bundesbehörde versehen werden.
20.06.2024
10007244
NOR12078574
N5199221255J