Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wagner
Bundesgesetzblatt Nr. 173 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 365 aus 1992,
römisch fünf
Paragraph 5
01.07.1992
50/04 Berufsausbildung
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Binder, Drechsler, Karosseur, Landmaschinenmechaniker, Leichflugzeugbauer, Skierzeuger oder Tischler kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Wagner abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten Paragraph 2,, Paragraph 4 und Paragraph 6, Absatz eins,
Anrechnung, Leichtflugzeugbauer
02.06.2026
10006423
NOR12078555
N5199221151J