Kurztitel

Preistransparenzgesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 761 aus 1992,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins,

Inkrafttretensdatum

15.12.1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Text

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

  1. Absatz einsDie Erlassung, Aufhebung und Vollziehung von Vorschriften, wie sie im Artikel römisch II dieses Bundesgesetzes enthalten sind, sind auch in den Belangen Bundessache, hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 etwas anderes bestimmt. Die in diesen Vorschriften geregelten Angelegenheiten können unmittelbar von Bundesbehörden versehen werden.
  2. Absatz 2Dieser Artikel tritt mit 15. Dezember 1992 in Kraft.
  3. Absatz 3Mit der Vollziehung dieses Artikels ist die Bundesregierung betraut.