Absatz eins,Die Prüfung hat schriftlich und mündlich zu erfolgen. Sie ist mit einer Note zu bewerten.
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffen- und Munitionshändler
Bundesgesetzblatt Nr. 330 aus 1991,
römisch fünf
Paragraph 2
01.01.1992
50/04 Berufsausbildung
Waffenhandel, Schriftverkehr
05.05.2026
10007170
NOR12077926
N5199115900J