Absatz eins,Die Prüfung hat nach Angabe der Prüfungskommission die Durchführung einer Arbeit zu umfassen, wobei folgende Fertigkeiten an unterschiedlichen Wäscheteilen nachzuweisen sind:
- Litera aSortieren,
- Litera bChemischreinigen und maschinelles Waschen,
- Litera cDetachieren,
- Litera dChemischfeuchtreinigen,
- Litera eAusrüsten,
- Litera fMaschin- und Handbügeln, Mangeln, Pressen, Spannen,
- Litera gEndkontrolle.