Zeugnisse über
- Litera aden erfolgreichen Besuch einer Studienrichtung an einer inländischen Universität und
- Litera bsoweit die im folgenden angeführten Lehrinhalte nicht von der gemäß Litera a, besuchten Studienrichtung umfaßt sind, den erfolgreichen Abschluß von Lehrveranstaltungen (Vorlesungen, Seminare und Übungen) einer Studienrichtung an einer inländischen Universität mit pädagogischen, psychologischen oder soziologischen Lehrinhalten, in denen bei der Ausübung des Gewerbes der Lebens- und Sozialberater anwendbare Fähigkeiten und Kenntnisse vermittelt werden, im Ausmaß von mindestens 160 Stunden und
- Litera cdie bei einer befugten Person (Paragraph 2,) erfolgreich absolvierte Selbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30 Stunden Einzelselbsterfahrung und von mindestens 90 Stunden Gruppenselbsterfahrung und
- Litera deine mindestens zweijährige fachliche Tätigkeit unter begleitender Supervision insbesondere im Sinne einer Fallkontrolle durch eine befugte Person (Paragraph 2,) im Ausmaß von mindestens 20 Stunden Einzelsupervision und von mindestens 80 Stunden Gruppensupervisionoder