Nukleare Sicherheit und Strahlenschutz - Informationsaustausch (Polen)
Bundesgesetzblatt Nr. 643 aus 1990,
Artikel eins,
01.12.1990
Dieses Abkommen wird angewendet auf nukleare Anlagen und Tätigkeiten, wie sie in Artikel 1 des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen angeführt sind.