Für den Lehrberuf Blechblasinstrumentenerzeuger in der Anlage 1;
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Bundesgesetzblatt Nr. 492 aus 1973, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 346 aus 1990,
Paragraph eins
01.07.1990
30.06.1999
Paragraph eins, Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt: