Beiträge an eine Pensionskasse zugunsten des Arbeitnehmers und seiner Hinterbliebenen zu zahlen;
Betriebspensionsgesetz
Bundesgesetzblatt Nr. 282 aus 1990,
BG
Paragraph 2
01.07.1990
22.09.2005
BPG
57/03 Betriebliche und private Altersvorsorge
Leistungszusagen im Sinne des Paragraph eins, Absatz eins, sind Verpflichtungen des Arbeitgebers aus einseitigen Erklärungen, Einzelvereinbarungen oder aus Normen der kollektiven Rechtsgestaltung,
05.07.2022
10007036
NOR12076748
N5199011151H