Absatz 2Als Meisterarbeit sind zwei der in den Ziffer eins bis 8 genannten Arbeiten nach Angabe der Prüfungskommission auszuführen:
- Ziffer einsEine Bauschlußreinigung bestehend aus:
- Litera aReinigung der Verglasungen und Rahmen,
- Litera bReinigung der Heizkörper, Beleuchtungen und Beschläge,
- Litera cReinigung von zwei unterschiedlichen Fußböden oder Belagsarten mit anschließender Erstpflege oder Beschichtung,
- Litera dReinigung der Flächen des eingebauten Mobiliars einschließlich der Möbelpflege,
- Litera eReinigung der Naßzellen einschließlich der sanitären Einrichtungen.
- Ziffer 2Eine Grundreinigung einer Schule, eines Schulungszentrums oder eines Verwaltungsgebäudes bestehend aus:
- Litera aReinigung der Verglasungen, Rahmen, Jalousien und Rolläden,
- Litera bReinigung der Heizkörper und Beleuchtungen,
- Litera cReinigung der Wand- und Deckenflächen,
- Litera dReinigung und Pflege des Mobiliars, der Einbauschränke und der Tafeln,
- Litera eReinigung eines elastischen Bodenbelags mit anschließender Erstpflege und Beschichtung sowie Grundreinigung eines textilen Bodenbelags mit Detachierung, Desinfizierung und Antistatisierung,
- Litera fReinigung und Desinfizierung der Naßzellen einschließlich der sanitären Einrichtungen.
- Ziffer 3Eine Krankenhausreinigung bestehend aus:
- Litera aGrundreinigung einschließlich Vorbereitung und Desinfizierung von Fußböden in Krankenzimmern,
- Litera bReinigung und Desinfizierung des Mobiliars,
- Litera cReinigung und Desinfizierung der Naßzellen einschließlich der sanitären Einrichtungen,
- Litera dReinigung und Desinfizierung eines OP-Raumes, einer Dialyse- oder einer Intensivstation.
- Ziffer 4Eine Alten- und Pflegeheimreinigung bestehend aus:
- Litera aReinigung einschließlich Vorbereitung und Desinfizierung von Fußböden in Pflegezimmern,
- Litera bReinigung und Desinfizierung des Mobiliars,
- Litera cReinigung und Desinfizierung der Naßzellen einschließlich prophylaktischer Entwesungsmaßnahmen,
- Litera dReinigung und Desinfizierung einer Stationsküche einschließlich prophylaktischer Entwesungsmaßnahmen,
- Litera eReinigung und Desinfizierung eines Bereichs der physikalischen Therapie.
- Ziffer 5Eine Industriereinigung bestehend aus:
- Litera aEntstaubung der Decken, Wände und Tragkonstruktionen,
- Litera bReinigung der Be- und Entlüftungsanlagen, Dunstabzugsanlagen, Kanäle, Rohre und Beleuchtungskörper,
- Litera cReinigung von Maschinen und technischen Einrichtungen einschließlich der Laufbänder und Krananlagen,
- Litera dReinigung stark verschmutzter oder verfetteter Fußböden,
- Litera eReinigung von Industrieverglasungen,
- Litera fVorbereitung von Entsorgungsarbeiten.
- Ziffer 6Eine Reinigung an Fassaden bestehend aus:
- Litera aAbsichern und Schützen der angrenzenden Flächen und Nebenbauteile,
- Litera bVorbereitung der zu bearbeitenden Flächen,
- Litera cVorbehandlung, Reinigung und Nachbehandlung der Flächen mit entsprechendem Geräteeinsatz unter Berücksichtigung der Materialkomponenten und des Verwitterungszustandes,
- Litera dBehandlung der sich von der Oberfläche unterscheidenden Nebenbauteile,
- Litera eDurchführung von materialerhaltenden Maßnahmen (zB Entsalzung, Hydrophobierung),
- Litera fSicherung der Arbeitsstelle zum Schutz von Personen, Sachen und der Umwelt.
- Ziffer 7Eine Reinigung eines Denkmals bestehend aus:
- Litera aAbsichern und Schützen der angrenzenden Flächen und Nebenbauteile,
- Litera bVorbereitung der zu bearbeitenden Flächen,
- Litera cReinigung, Nachbehandlung und Pflege der Flächen,
- Litera dBehandlung der sich von der Oberfläche unterscheidenden Nebenbauteile,
- Litera eDurchführung von materialerhaltenden Maßnahmen und Neutralisierung von Umwelteinflüssen,
- Litera fSicherung der Arbeitsstelle zum Schutz von Personen, Sachen und der Umwelt.
- Ziffer 8Eine Grundreinigung eines Fernreiseverkehrsmittels bestehend aus:
- Litera aReinigung und Pflege der Wand- und Deckenflächen,
- Litera bReinigung der Verglasungen, Einrichtungen und Zugänge,
- Litera cDesinfizierung der Sitze, Kopfstützen und Handgriffe,
- Litera dReinigung der elastischen Bodenbeläge einschließlich Erstpflege, Reinigung der Teppiche und textilen Bodenbeläge einschließlich Detachierung und Desinfizierung,
- Litera eReinigung und Desinfizierung der sanitären Einrichtungen,
- Litera fReinigung und Pflege der Außenflächen.