Der diesem Protokoll beigefügte Anhang ersetzt mit Inkrafttreten entsprechend den Bestimmungen von Absatz 3 den Anhang zum Übereinkommen wie er mit Beschluß vom 22. März 1984 des Komitees für den Handel mit Zivilluftfahrzeugen und der Dritten Zertifizierung von Änderungen und Berichtigungen vom 1. Jänner 1985 festgelegt worden war.