Kurztitel

Ausübungsvorschriften für Partnervermittler

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1987,

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.10.1987

Text

Paragraph 5,

Der Gewerbetreibende hat den Partnervermittlungsvertrag mit dem Partnersuchenden schriftlich abzuschließen und hat dem Partnersuchenden eine Ausfertigung des Vertrages anläßlich des Vertragsabschlusses nachweislich auszuhändigen.