Ausübungsvorschriften für Partnervermittler
Bundesgesetzblatt Nr. 434 aus 1987,
Paragraph 5
01.10.1987
Der Gewerbetreibende hat den Partnervermittlungsvertrag mit dem Partnersuchenden schriftlich abzuschließen und hat dem Partnersuchenden eine Ausfertigung des Vertrages anläßlich des Vertragsabschlusses nachweislich auszuhändigen.