Notenwechsel zwischen Österreich und Brasilien betreffend Exporte von Baumwolltextilien
Bundesgesetzblatt Nr. 561 aus 1987, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 125 aus 1988,
Artikel eins
04.03.1988
REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESMINISTERIUM
FÜR WIRTSCHAFTLICHE ANGELEGENHEITEN
GZl.: 29.647.1/13-II/9 a/87
Wien, 23. Oktober 1987
Sehr geehrter Herr Botschafter!
Ich beehre mich, auf das ABKOMMEN ÜBER DEN INTERNATIONALEN HANDEL MIT TEXTILIEN *), das in Genf am 20. Dezember 1973 abgeschlossen wurde, auf das Protokoll betreffend die Verlängerung des Abkommens vom 31. Juli 1986 **), und die Vereinbarung zwischen Österreich und Brasilien vom 27. Oktober 1982 ***) Bezug zu nehmen. Da die oben erwähnte Vereinbarung zwischen unseren beiden Ländern mit Ende Oktober 1987 ausläuft, bin ich erfreut, Sie davon in Kenntnis zu setzen, daß Österreich nicht um Verlängerung des bestehenden Beschränkungsabkommens ersuchen wird. Österreich schlägt daher die folgende Vorgangsweise für die Textilpositionen Baumwollgarne und Küchenwäsche aus Baumwolle vor:
Ist dieser Vorschlag für Brasilien annehmbar, werden diese Note und Ihre Bestätigungsnote im Namen Brasiliens eine Vereinbarung zwischen Österreich und Brasilien darstellen.
Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner ausgezeichneten Hochachtung.
S. E.
Herrn Joao Tabajara de Oliveira
Botschafter
Botschaft der Föderativen
Republik Brasilien
Lugeck 1/V/15
1010 Wien
BOTSCHAFT DER FÖDERATIVEN
REPUBLIK BRASILIEN
Nr. 34
Wien, 23. Oktober 1987
Sehr geehrter Herr Dr. Krehlik!
Ich beehre mich, den Erhalt Ihrer Note, Zl. 29 647 1/13-II/9a/87, deren Inhalt wie folgt lautet, zu bestätigen:
„Ich beehre mich, . . . . . (es folgt der weitere Text der Übersetzung der österreichischen Note in deutscher Sprache) . . . . . Brasilien darstellen.“
Ich bestätige hiermit, daß der Inhalt Ihrer Note für die brasilianische Regierung annehmbar ist und daß der Austausch der gegenständlichen Note mit Ihrer Note gleichen Datums ein Abkommen zwischen unseren beiden Ländern begründet.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Dr. Krehlik, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.
Herrn
Dr. Helmut Krehlik
Rat
Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
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*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 623 aus 1974,
**) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 476 aus 1987,
***) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 534 aus 1982,