Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Wagner
Bundesgesetzblatt Nr. 173 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 569 aus 1986,
römisch fünf
Paragraph 5
25.10.1986
30.06.1992
50/04 Berufsausbildung
Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Karosseur, Landmaschinenmechaniker, Leichtflugzeugbauer, Skierzeuger, Tischler oder Zimmerer kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Wagner abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gilt Paragraph 2, sinngemäß.
Anrechnung
30.04.2026
10006423
NOR12074680
N51986188210