EG - Abkommen Österreich - EWG - Protokoll der 25. Tagung
Bundesgesetzblatt Nr. 480 aus 1984,
Artikel eins
07.12.1984
Verwendung der Formblätter EUR. 2
b) sie von einem einzigen Frachtdokument begleitet werden, das sich
auf den Transport vom Exporteur bis zum Empfänger bezieht
(Frachtbrief, Luftfrachtbrief, Konnossement, Paketkarte,
Versandanzeige); falls ein solches Dokument fehlt, ist eine
einzige Rechnung ausreichend;
c) sie für die Zwecke der betreffenden Beförderungsart als eine
einzelne Sendung gelten.
- Werden einem Spediteur Waren eines Ausführers an einen Empfänger
aus kommerziellen Gründen in mehreren getrennten Partien
überstellt, so kann jede Partie, für die eine Rechnung
ausgestellt wurde, als eine Sendung angesehen werden und kann von
einem Formblatt EUR. 2 begleitet sein.
- Werden zwei oder mehrere Packstücke auf dem Postweg versandt,
wobei für jedes einzelne ein besonderes Postbegleitpapier
ausgestellt wird, so sind sie dennoch als eine einzige Sendung
zu betrachten, vorausgesetzt, sie wurden gleichzeitig
bestellt und werden mit ein und derselben Rechnung versandt.
Wenn in diesen oder ähnlich gelagerten Fällen die Wertgrenze
von der Gesamtheit der Waren eingehalten wurde, kann für diese
Sendung ein einziges Formblatt EUR. 2 ausgestellt werden.''