Delegierung von Befugnissen elektrischer Leitungsanlagen an den LH von Niederösterreich und an den LH der Steiermark
Bundesgesetzblatt Nr. 558 aus 1983,
römisch fünf
Artikel eins
26.11.1983
58/02 Energierecht
Die Landeshauptmänner von Niederösterreich und der Steiermark werden ermächtigt, an Stelle des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie die auf Grund des Starkstromwegegesetzes 1968 zum Bau und Betrieb erforderlichen Amtshandlungen einschließlich der Erlassung der Bescheide im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungsbereiches für die elektrischen Leitungsanlagen der Bewilligungswerberin Niederösterreichische Elektrizitätswerke Aktiengesellschaft (NEWAG) „20 kV-Anschlußleitung für die Trafostation Zöbern Laschober“ sowie „20 kV-Anschlußleitung für die Trafostation Knolln West“ einschließlich der Trafostationen „Zöbern Laschober“ und „Knolln West“ vorzunehmen.
20.02.2025
10006754
NOR12073633
N5198312599L