Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Oberösterreich und an den LH von Salzburg
Bundesgesetzblatt Nr. 647 aus 1983,
römisch fünf
Artikel eins
31.12.1983
58/02 Energierecht
Die Landeshauptmänner von Oberösterreich und Salzburg werden ermächtigt, an Stelle des Bundesministers für Handel, Gewerbe und Industrie die auf Grund des Starkstromwegegesetzes 1968 zum Bau und Betrieb erforderlichen Amtshandlungen einschließlich der Erlassung der Bescheide im Rahmen ihres jeweiligen Wirkungsbereiches für die elektrische Leitungsanlage der Bewilligungswerberin Oberösterreichische Kraftwerke Aktiengesellschaft „30 kV-Anschlußleitung, ausgehend von Mast Nr. 182 der bestehenden 30 kV-Doppelleitung „Unterach Schaltstation-Umspannwerk Unterach“ zur geplanten 30 kV-Trafostation Unterach Mondseestraße“ einschließlich der 30 kV-Masttrafostation „Unterach Mondseestraße“, vorzunehmen.
20.02.2025
10006755
NOR12073632
N5198312598L