Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Landschaftsgärtner (Garten- und Grünflächengestalter) kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Friedhofs- und Ziergärtner abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen.