Absatz 2,Auf den Haftungsrahmen sind anzurechnen:
- Ziffer einsdie gedeckten Grundbeträge (Höchstbeträge abzüglich Selbstbehalt) aus Haftungen gemäß Paragraph eins, Absatz eins,;
- Ziffer 2die Summe des gemeldeten Finanzierungsbedarfes und der bei Nichtmeldung als Finanzierungsbedarf geltenden Höchstbeträge aus Haftungen gemäß Paragraph 2,