Für den Lehrberuf Büchsenmacher in der Anlage 1;
Ausbildungsvorschriften für Lehrberufe
Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1972, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 15 aus 1980,
Paragraph eins
01.01.1980
31.05.2011
Für die nachstehend genannten Lehrberufe werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Ausbildungsvorschriften festgelegt: