Absatz eins,Die Prüfung im Gegenstand „Prüfarbeit“ hat die Fertigstellung je eines bereits zugeschnittenen Büstenhalters und Strumpfbandgürtels zu umfassen.
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Miedererzeuger
Bundesgesetzblatt Nr. 29 aus 1978,
römisch fünf
Paragraph 2
01.02.1978
50/04 Berufsausbildung
Sauberkeit der Ausführung,
Verwenden der richtigen Werkzeuge bei der Ausführung der Prüfarbeit,
Genauigkeit der Ausführung.
05.05.2026
10006605
NOR12071940
N51978158510