Kurztitel

EG - Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 123 aus 1977,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

22.03.1977

Text

Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft einerseits und Griechenland und der Türkei anderseits beim Weiterversand von Waren aus Österreich ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, ab 1. Jänner 1977 auf den Warenverkehr mit Griechenland und der Türkei anzuwenden.