Kurztitel

Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 79 aus 1977,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 5

Inkrafttretensdatum

01.03.1977

Index

50/04 Berufsausbildung

Text

Zusatzprüfung

Paragraph 5,

  1. Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Buchbinder oder Verpackungsmittelmechaniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände „Prüfarbeit“ und „Fachgespräch“ zu umfassen.
  2. Absatz 2,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Etui- und Kassettenerzeuger kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Kartonagewarenerzeuger abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen.
  3. Absatz 3,Für die Zusatzprüfung gemäß Absatz eins, gilt Paragraph 2, sinngemäß.
  4. Absatz 4,Für die Zusatzprüfung gemäß Absatz 2, gilt Paragraph 2, Absatz 4 bis 6 sinngemäß.

Schlagworte

Anrechnung, Etuierzeuger

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2026

Gesetzesnummer

10006556

Dokumentnummer

NOR12071610

alte Dokumentnummer

N51977155430