Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Konditor (Zuckerbäcker) kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Lebzelter und Wachszieher abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen.
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Lebzelter und Wachszieher
Bundesgesetzblatt Nr. 333 aus 1975, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 355 aus 1976,
römisch fünf
Paragraph 5
21.07.1976
50/04 Berufsausbildung
30.04.2026
10006449
NOR12071151
N51976147970