Absatz eins,Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Waffenmechaniker kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher abgelegt werden. Diese hat den Gegenstand „Fachgespräch“ zu umfassen.
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Büchsenmacher
Bundesgesetzblatt Nr. 273 aus 1975,
römisch fünf
Paragraph 5
01.06.1975
50/04 Berufsausbildung
Anrechnung
30.04.2026
10006429
NOR12070543
N51975146510