Absatz eins,Die Erteilung der Konzession für das Gewerbe der Bestatter erfordert neben der Erfüllung der im Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, angeführten Voraussetzungen
- Ziffer einsdie Erbringung des Befähigungsnachweises und
- Ziffer 2das Vorliegen eines Bedarfes (Paragraph 25, Absatz 4,) nach der beabsichtigten Gewerbeausübung.