Kurztitel

Gewerbeordnung 1973

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 50 aus 1974,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 193

Inkrafttretensdatum

01.08.1974

Außerkrafttretensdatum

31.12.1988

Abkürzung

GewO 1973

Index

50/01 Gewerbeordnung

Text

Besondere Voraussetzungen

Paragraph 193,

  1. Absatz eins,Die Erteilung der Konzession für ein Gastgewerbe erfordert neben der Erfüllung der im Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, angeführten Voraussetzungen:
    1. Ziffer eins
      die Erbringung des Befähigungsnachweises;
    2. Ziffer 2
      daß die für die beantragte Betriebsart notwendigen Berechtigungen gemäß Paragraph 189, Absatz eins, beantragt werden;
    3. Ziffer 3
      daß die Anlage und Einrichtung der Betriebsräume und der allfälligen sonstigen Betriebsflächen unter Bedachtnahme auf die beantragte Betriebsart und die Vorschriften des Paragraph 199, über die Einrichtung, Ausstattung und Betriebsführung der Gastgewerbebetriebe für eine ordnungsgemäße Gewerbeausübung geeignet sind;
    4. Ziffer 4
      bei einem Ansuchen um eine Konzession für ein Gastgewerbe mit der Berechtigung gemäß Paragraph 189, Absatz eins, Ziffer eins,, wenn es sich um die Errichtung eines neuen Betriebes handelt, außerdem, daß die örtlichen Einrichtungen, wie Wasserversorgungsanlagen, Kanalisation oder Kläranlagen, Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge und dgl., für den in Aussicht genommenen Gastgewerbebetrieb ausreichen.
  2. Absatz 2,Die für die Erteilung einer Konzession für ein Gastgewerbe erforderliche Zuverlässigkeit im Sinne des Paragraph 25, Absatz eins, Ziffer eins, ist insbesondere dann nicht gegeben, wenn das bisherige Verhalten des Konzessionswerbers oder der Personen, mit denen sich der Konzessionswerber in einer Erwerbs- oder Lebensgemeinschaft befindet, die Annahme rechtfertigt, daß das Gewerbe in einer nicht dem Gesetz entsprechenden oder in einer das Ansehen der österreichischen Fremdenverkehrswirtschaft schädigenden Weise ausgeübt werden wird.
  3. Absatz 3,Absatz eins, Ziffer eins, gilt nicht für Bewerber um eine Konzession für ein Gastgewerbe in der Betriebsart einer Schutzhütte.

Schlagworte

Erwerbsgemeinschaft

Zuletzt aktualisiert am

07.06.2023

Gesetzesnummer

10006402

Dokumentnummer

NOR12070176

alte Dokumentnummer

N5197418575S