Absatz eins,Die Prüfung im Gegenstand „Prüfarbeit“ hat folgende Bereiche zu umfassen:
Heranzucht von Pflanzen,
Bodenbearbeitung,
Pflanzarbeit,
einfaches Feldmessen.
Erlassung der Prüfungsordnung für die Lehrabschlußprüfung im Lehrberuf Friedhofs- und Ziergärtner
Bundesgesetzblatt Nr. 261 aus 1974,
römisch fünf
Paragraph 2
15.05.1974
50/04 Berufsausbildung
Heranzucht von Pflanzen,
Bodenbearbeitung,
Pflanzarbeit,
einfaches Feldmessen.
fachgerechte Ausführung,
fachgerechtes Vorgehen bei Ausführung der Arbeit.
05.05.2026
10006332
NOR12069634
N51974139460