Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien
Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,
Artikel 9,
18.08.1974
Die gemäß dem Abkommen über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit vom 6. Mai 1968 gebildete österreichisch-bulgarische Gemischte Kommission wird auf der Grundlage des vorliegenden Abkommens ein zehnjähriges Programm über die Vertiefung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten ausarbeiten sowie erforderlichenfalls Verbesserungsvorschläge erstatten.