Absatz einsDer Zahlungsverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien wird in Übereinstimmung mit den in jedem der beiden Staaten geltenden Devisenvorschriften in frei konvertierbarer Währung abgewickelt.
Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien
Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,
Artikel 8,
18.08.1974