Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien
BGBl. Nr. 523/1974Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,
Art. 4Artikel 4,
18.08.1974
Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß der gegenseitige Warenverkehr zu Weltmarktpreisen abgewickelt wird.