Kurztitel

Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4,

Inkrafttretensdatum

18.08.1974

Text

Artikel 4

Die Vertragsparteien gehen davon aus, daß der gegenseitige Warenverkehr zu Weltmarktpreisen abgewickelt wird.