Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien
Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,
Artikel 3,
18.08.1974
Der Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien wird gemäß den in jedem der beiden Staaten für die Ein- und Ausfuhr bestehenden Rechtsvorschriften abgewickelt.