Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien
Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,
Artikel 3
18.08.1974
Der Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien wird gemäß den in jedem der beiden Staaten für die Ein- und Ausfuhr bestehenden Rechtsvorschriften abgewickelt.