Kurztitel

Abkommen über die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 523 aus 1974,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 2,

Inkrafttretensdatum

18.08.1974

Text

Artikel 2

Die erwähnte Zusammenarbeit hat insbesondere zum Ziel:

  1. Litera a
    Die Ausarbeitung und Durchführung von gemeinsamen Projekten auf den Gebieten der Energiewirtschaft, der Chemie und Metallurgie, des Maschinen- und Gerätebaues, des Schiffsbaues, der elektronischen Datenverarbeitungstechnik, der Land-, Forst- und Wasserwirtschaft sowie der Nahrungsmittelindustrie.
  2. Litera b
    Den Austausch von Patenten, Lizenzen sowie produktionstechnischen Erfahrungen.
  3. Litera c
    Die Förderung der wirtschaftlichen, industriellen und technischen Zusammenarbeit zwischen österreichischen und bulgarischen Unternehmen in den Vertragsstaaten sowie in Drittstaaten.