Kurztitel

Handels- und Zahlungsabkommen - China

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 232 aus 1973,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.06.1973

Text

Artikel 1

Der Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China wird gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften für die Ein- und Ausfuhr, die in jedem der beiden Staaten in Geltung sind, sowie auf der Grundlage dieses Abkommens durchgeführt.