Handels- und Zahlungsabkommen - China
Bundesgesetzblatt Nr. 232 aus 1973,
Artikel eins
01.06.1973
Der Warenverkehr zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik China wird gemäß den allgemeinen Rechtsvorschriften für die Ein- und Ausfuhr, die in jedem der beiden Staaten in Geltung sind, sowie auf der Grundlage dieses Abkommens durchgeführt.